Meldung

10.05.2021

Verwaltungsausschuss feiert 50-jähriges Jubiläum

Angesichts der vielen Veränderungen und Umwälzungen, die unsere Gegenwart prägen, verdient Aufmerksamkeit, was konstant und zugleich erfolgreich ist. Und so gilt es dieses Jahr die 50-jährige Erfolgsgeschichte des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung zu würdigen.

Selbstverwaltung klingt nach einem hehren Konzept, das im täglichen Handeln wenig spürbar ist. Diese Annahme wird in der täglichen Arbeit des Versorgungswerkes widerlegt, denn spätestens mit der Einrichtung des Verwaltungsausschusses im Jahre 1971 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Berufsstände nicht nur formal erweitert, sondern auch wirkungsvoll mit Leben gefüllt. Eine starke Selbstverwaltung bietet beste Voraussetzungen, um die erforderliche Nähe zu den ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Mitgliedern dauerhaft zu gewährleisten.

Zu den Aufgaben des Verwaltungsausschusses zählen insbesondere die Vorberatung von Entscheidungen des Landesausschusses und die Beschlussfassung über Empfehlungen an dieses Gremium. Ferner überwacht der Verwaltungsausschuss die Geschäftsführung. Er kann Richtlinien zur Anlage des Anstaltsvermögens, für die Gewährung von freiwilligen Leistungen und für Entscheidungen in Härtefällen erlassen. An die Zustimmung des Verwaltungsausschusses sind unter anderem der Erwerb, die Bebauung und die Veräußerung von Grundstücken gebunden. 

Der Verwaltungsausschuss setzt sich zusammen aus vier Ärzten, zwei Zahnärzten und einem Tierarzt. Die Amtsdauer der Mitglieder und ihrer Stellvertreter beträgt 4 Jahre. Der Verwaltungsausschuss kommt in der Regel fünfmal im Jahr zu einer Sitzung zusammen und stimmt sich außerdem – bei Bedarf – in Telefon- und Videokonferenzen zu einzelnen Themen ab.

 

 

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