Plattform für die Zusammenarbeit der Gremienmitglieder
Online-Portal der Bayerischen Ärzteversorgung
Im Gegenzug zur Besteuerung der Versorgungsbezüge werden Beiträge zur Altersvorsorge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs sukzessive absetzbar. Dadurch ergibt sich eine steuerliche Entlastung in der Ansparphase.
Durch das „Zollkodexanpassungsgesetz“ sind die entsprechenden Sonderausgabenabzugsbeträge ab 01.01.2015 erhöht worden. Das maximale Abzugsvolumen lag bisher bei 20.000 € (bei Zusammenveranlagung 40.000 €). Nun wurde das maximale Abzugsvolumen an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (West) gekoppelt. Dieser beläuft sich für das Jahr 2021 auf 25.787 €.
Für das Jahr 2021 können bereits 92 % der im Kalenderjahr geleisteten Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken steuerlich berücksichtigt werden. Die Höchstbeträge liegen damit bei 23.724 € (bei Zusammenveranlagung 47.448 €).
Für Arbeitnehmer wird der Abzugsbetrag dabei um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. Die nachfolgenden Berechnungsbeispiele für Selbständige und Angestellte verdeutlichen, in welcher Höhe Mitglieder die Beiträge an das Versorgungswerk als Sonderausgaben geltend machen können. In diesen Beispielen werden ausschließlich Beiträge an das Versorgungswerk geleistet.
Beispiel 1
Ermittlung des Gesamtbeitrages
Pflichtbeitrag
Arbeitgeberbeitrag
Freiwillige Mehrzahlungen
Gesamtbeitrag
13.000
0
4.000
17.000
Bestimmung geltender Höchstbeitrag
Höchstbeitrag, ledig
25.787
Ermittlung des zu berücksichtigenden Beitrags
Höchstbetrag wird unterschritten, daher ist der geleistete Beitrag anzusetzen
Ermittlung des abzugsfähigen Anteils
Prozentsatz 2021 = 92 %
abzüglich steuerfreier Arbeitgeberanteil
15.640
Beispiel 2
5.000
1.000
11.000
Bestimmung geltender Höchstbetrag
Höchstbetrag, ledig
10.120
Sofern Sie die Möglichkeiten der steuerbegünstigten Altersvorsorge weiter ausschöpfen möchten, empfehlen wir, zunächst freiwillige Mehrzahlungen an die Bayerische Ärzteversorgung zu leisten. Diese erhöhen alle Leistungsansprüche, also das Altersruhegeld, die Berufsunfähigkeitsrente und die Hinterbliebenenversorgung. Die Verrentung erfolgt grundsätzlich in gleichem Maße wie bei Pflichtbeiträgen. Darüber hinaus sind keine Abschlussgebühren und Provisionen zu entrichten. Im Übrigen können freiwillige Mehrzahlungen flexibel an die jeweilige Finanzsituation angepasst werden.
Auch im Hinblick auf die Anlagekriterien Sicherheit und Rentabilität ist das Versorgungswerk eine gute Adresse zum Ausbau der Altersversorgung. Die Anlagestruktur beruht auf gesetzlichen Vorgaben und den daraus resultierenden stringenten Vorschriften der staatlichen Versicherungsaufsicht. Mit einer konservativen und vorausschauenden Anlagestrategie wurde bereits in der Vergangenheit ganz bewusst von riskanten Engagements abgesehen. Die Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks zeigt sich nicht zuletzt darin, dass ungeachtet der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine beständige Dynamisierung der Versorgungsleistungen erfolgen konnte.
Die Höhe der für Sie noch möglichen freiwilligen Mehrzahlungen und deren Auswirkungen auf die künftigen Versorgungsleistungen können Sie Ihrem Jahreskontoausweis mit Anwartschaftsmitteilung (unter Nr. 6) entnehmen. Darüber hinaus können sich Mitglieder - nach Registrierung und Anmeldung - in unserem Online-Portal BÄV24 jederzeit von zu Hause aus über ihre zu erwartenden Versorgungsleistungen informieren. So lässt sich transparent nachvollziehen, wie sich freiwillige Mehrzahlungen auf das Ruhegeld auswirken.
Freiwillige Mehrzahlungen können sowohl für das laufende als auch das vorhergehende Jahr geleistet werden. Für eine steuerliche Berücksichtigung muss die Zahlung jedoch bis zum 31.12. des Veranlagungsjahres auf dem Konto der Bayerischen Ärzteversorgung eingegangen sein. Überweisen Sie daher - insbesondere gegen Ende des Jahres - rechtzeitig, um bei bankbedingten Verzögerungen keine Nachteile zu erleiden. Einzahlungen sind unter Angabe der Mitgliedsnummer sowie des Verwendungszweckes („Freiwillige Mehrzahlungen für das Jahr ...") auf eines unserer Konten vorzunehmen. Für regelmäßige Zahlungen können Sie uns gerne auch ein Lastschriftmandat erteilen.
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