Öffentliche Zustellungen

Öffentliche Zustellungen der Bayerischen Ärzteversorgung nach Art. 15 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) erfolgen durch Bekanntmachung auf dieser Seite.

 

Öffentliche Zustellung nach Art. 15 VwZVG