Über uns

Im Überblick

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Als größtes berufsständisches Versorgungswerk in Deutschland sind wir für die Alterssicherung von über 150.000 ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen in Bayern sowie den Staatsvertragsgebieten verantwortlich.

Die Bayerische Ärzteversorgung bietet eine solide und leistungsstarke Absicherung im Alter, Schutz bei Berufsunfähigkeit sowie eine Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall. Mit der in Selbstverwaltung organisierten Form setzen wir seit annähernd 100 Jahren auf Verbundenheit und Nähe zu den Berufsständen.

Organe der Bayerischen Ärzteversorgung sind der aus Mitgliedern bestehende Landesausschuss als Normsetzungs- und Kontrollorgan und die Bayerische Versorgungskammer als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan in der Organisationsform einer staatlichen Oberbehörde.

Die Bayerische Ärzteversorgung ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihr Sitz ist München.

Selbstverwaltung

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Das Selbstverwaltungsprinzip findet seinen Ausdruck vor allem in der Satzungsautonomie und der weiteren umfassenden Kompetenzen des Landes- und Verwaltungsausschusses. Die gewählten Gremienvertreter gehören dem Versichertenkreis an und sind daher bestens mit den Anforderungen an die Alterssicherung der ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Berufsstände vertraut. Diese enge Verbundenheit trägt erheblich dazu bei, dass wir stets die konkreten Bedürfnisse unserer Mitglieder im Blick behalten.

Wir nutzen die Vorteile der Selbstverwaltung und agieren zugleich professionell: Unser Geschäftsführer, die Bayerische Versorgungskammer, ist ein modernes Wirtschaftsunternehmen und staatliche Oberbehörde in einem – das macht sie in ihrer Form und Ausrichtung einzigartig. Als größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe Deutschlands führt die Bayerische Versorgungskammer gemeinschaftlich die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen.

Gremien

Der Landesausschuss fungiert als Normsetzungs- und Kontrollorgan, das insbesondere über die Satzung und die Richtlinien der Versorgungspolitik beschließt. Aus seiner Mitte wählt das Gremium die Mitglieder des Verwaltungsausschusses, der die Entscheidungen des Landesausschusses vorbereitet und Beschlussempfehlungen aussprechen kann. Des Weiteren kann der Landesausschuss dem Verwaltungsausschuss Angelegenheiten zur Entscheidung oder Wahrnehmung übertragen.

  • Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung

Die Mitglieder des Landesausschusses und ihre Stellvertreter werden von den berufsständischen Kammern aus dem Kreis der Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung vorgeschlagen und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration berufen.

Der Landesausschuss besteht aus 30 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus 17 Ärzten, darunter mindestens 5 angestellten Ärzten und mindestens 1 Ärztin, 9 Zahnärzten, darunter mindestens 2 angestellten Zahnärzten, und 4 Tierärzten. Vier der Mitglieder sind aus dem Land Rheinland-Pfalz zu berufen, davon 1 niedergelassener und 1 angestellter Arzt, 1 Zahnarzt und 1 Tierarzt. Die Amtsdauer der Mitglieder und ihrer Stellvertreter beträgt 4 Jahre; sie läuft vom Beginn eines Geschäftsjahres bis zum Ende des vierten Geschäftsjahres. Der Landesausschuss ist mindestens einmal jährlich zur Beschlussfassung über den Lagebericht, den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung und die Wirtschaftsplanung einzuberufen. 

Der Landesausschuss beschließt insbesondere über

  • die Richtlinien der Versorgungspolitik
  • die Satzung 
  • den Jahresabschluss einschließlich der Entlastung der Geschäftsführung
  • die Anpassung von Versorgungsanrechten 
  • die Wirtschaftsplanung 
  • die Bildung von Ausschüssen.

 

  • Verwaltungsausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung

Der Verwaltungsausschuss besteht aus 7 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus 4 Ärzten, darunter 1 Arzt aus dem Land Rheinland-Pfalz und mindestens 1 angestellter Arzt, 2 Zahnärzten und einem Tierarzt. Die Amtsdauer der Mitglieder und ihrer Stellvertreter beträgt 4 Jahre; sie läuft vom Beginn eines Geschäftsjahres bis zum Ende des vierten Geschäftsjahres. Der Verwaltungsausschuss wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen, mindestens jedoch einmal jährlich. 

Dem aus seiner Mitte gewählten Verwaltungsausschuss hat der Landesausschuss vor allem folgende Angelegenheiten übertragen:

  • die Überwachung der Geschäftsführung der Bayerischen Versorgungskammer
  • die Zuständigkeit zur Aufstellung von Richtlinien zur Anlage des Anstaltsvermögens, für satzungsgemäß vorgesehene freiwillige Leistungen und für Entscheidungen in Härtefällen
  • die Zustimmungsbefugnis zum Erwerb, zur Bebauung und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Aufnahme langfristiger Darlehen und zur Beteiligung an Unternehmen durch die Geschäftsführung. 

Bayerische Versorgungskammer

Neben dem Landesausschuss fungiert die Bayerische Versorgungskammer als Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der Bayerischen Ärzteversorgung. Die Bayerische Versorgungskammer ist eine dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete staatliche Oberbehörde, die von einem Vorstand geleitet wird. Sie ging 1995 aus der Bayerischen Versicherungskammer hervor, deren Tätigkeit für die Versorgungseinrichtungen sie seither fortsetzt. 

Der bei der Bayerischen Versorgungskammer gebildete Kammerrat, bestehend aus Vertretern aller von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungseinrichtungen, wirkt in gemeinsamen Geschäftsführungsangelegenheiten der Versorgungseinrichtungen beratend mit. Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung benennt 3 Vertreter.

Aufsicht

Die Bayerische Ärzteversorgung unterliegt der Rechts- und Versicherungsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz wirkt auf Grund der Staatsverträge bei der Rechtsaufsicht mit.

Finanzierungssystem

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Wir erfüllen unsere Aufgaben ausschließlich mit eigenen Mitteln, erhalten also keinerlei staatliche Zuschüsse. Als Finanzierungssystem wird das offene Deckungsplanverfahren angewendet. „Offen“ nennt man das Verfahren, weil es aufgrund der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk einen fortwährenden Zugang von neuen Mitgliedern unterstellt. Deshalb sind auch die Beiträge der künftigen Neuzugänge und die hieraus resultierenden Versorgungsansprüche in die versicherungstechnische Bilanz einzubeziehen.

Die Höhe der erworbenen Anwartschaften orientiert sich an den eingezahlten Beiträgen. Damit wird gewährleistet, dass die relative Einkommensposition der Versicherten während der Erwerbstätigkeit auch im Ruhestand beibehalten wird. Mit der Verbindung der Elemente Umlage und Kapitaldeckung ist das offene Deckungsplanverfahren weniger abhängig von demografischen Veränderungen oder Kapitalmarktschwankungen. Auf verschiedenste Entwicklungen kann somit wesentlich flexibler reagiert werden.

Geschäftsdaten

Ärzteversorgung Geschäftsdaten

Zu unseren Kernaufgaben gehört nicht nur die Betreuung der Mitglieder und Versorgungsempfänger, sondern auch die ertragreiche und sichere Anlage des Vermögens. Ein über Jahrzehnte aufgebautes Fachwissen sorgt dafür, dass Investitionen in verschiedensten Anlageklassen abgebildet werden können, die für viele andere institutionelle Anleger in den dafür notwendigen Volumina und Anforderungen nicht realisierbar sind. Diese breit diversifizierte Anlagestrategie zusammen mit einer gesunden Beitragsentwicklung sind die beiden Standbeine, auf denen unser Versorgungswerk mit seinem offenen Deckungsplanverfahren stabil aufgestellt ist.

In unserem Geschäftsbericht erhalten Sie ein fundiertes und verlässliches Bild davon, wie erfolgreich wir im zurückliegenden Geschäftsjahr waren und welche Schritte wir in der Zukunft planen. Die elektronische Fassung des Geschäftsbericht steht im Online-Portal BÄV24 zur Verfügung. Ein Printexemplar erhalten Sie auf Anforderung unter Angabe der Mitgliedsnummer.

 

Vorläufige Geschäftszahlen 2023

103.411
Aktive Mitglieder
1.578,9 Mio. EUR
Beitragsaufkommen
29,8 Mrd. EUR
Kapitalanlagen
43.492
Versorgungsempfänger
1.291,3 Mio. EUR
Versorgungsleistungen
3,48 %
Nettoverzinsung

Rechtsgrundlagen

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Für die Bayerische Ärzteversorgung besteht mit dem bayerischen Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen eine rechtstechnisch und verfassungsrechtlich moderne landesgesetzliche Rechtsgrundlage. Diese zentrale Rechtsvorschrift regelt die rechtliche Ausgestaltung der Bayerischen Ärzteversorgung, ihren Zweck sowie ihre Aufgaben.

Es ist zudem die Ermächtigungsgrundlage für die von der Versorgungseinrichtung erlassenen Satzung, die konkrete Regelungen zum Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht enthält.

Mittels Staatsverträge, eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Bundesländern, ist die Bayerische Ärzteversorgung auch zuständig für Mitglieder außerhalb der bayerischen Landesgrenze.

Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen

Landesgesetzliche Grundlage der Bayerischen Ärzteversorgung ist das bayerische Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG).

Das VersoG regelt für die in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichtete Bayerische Ärzteversorgung den Versorgungsauftrag, die Organe des Versorgungswerkes und deren Zuständigkeiten, die Grundsätze der Mitgliedschaft, des Beitragswesens und der Versorgungsleistungen. Ergänzend hierzu räumt das Gesetz der berufsständischen Selbstverwaltung die Satzungsautonomie ein, mit der im Rahmen des Gesetzes alle maßgeblichen Regelungen normiert werden können. Die Durchführungsverordnung zum Versorgungsgesetz (DVVersoG), die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlassen wird, enthält zahlreiche Detailregelungen, die die gesetzlichen Vorgaben konkretisieren.

Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung

Die Satzung des Versorgungswerks regelt insbesondere das Mitgliedschafts- und Beitragsverhältnis sowie die Rechte im Leistungsfall der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

Die Satzung und deren Änderungen werden vom Landesausschuss beschlossen und von der Rechts- und Versicherungsaufsicht, im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien der Staatsvertragsgebiete, genehmigt. Veröffentlichungsorgan der Satzungsänderungen ist der Bayerische Staatsanzeiger, der Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz sowie das Amtsblatt des Saarlandes. 

Staatsverträge

Historie

Seit 1923 begleitet die Bayerische Ärzteversorgung die Lebenswege der Versicherten vom Einstieg ins Berufsleben bis zum Ruhestand. In den Anfangsjahren von einigen Betrachtern nur als „Notgroschenversorgung“ belächelt, gelang es über die Jahrzehnte, das Versorgungswerk zur allgemein anerkannten Vollversorgung für alle Angehörigen der ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Berufsstände auszubauen. Lassen Sie sich von unserem Zeitstrahl auf eine Reise mitnehmen und erleben Sie die Entwicklung der Bayerischen Ärzteversorgung von den Anfängen bis heute.

Das Wesen der Geschichte ist die Wandlung.

Jakob Burckhardt, 1818-1897, Kulturhistoriker

Die Geschichte unseres Versorgungswerkes

1921

Gründungsbeschluss des Ärztetages
  

Mitten in den Wirren und wirtschaftlichen Nöten nach dem 1. Weltkrieg beschließt der 3. Bayerische Ärztetag die Gründung einer „Pensionsversicherung der Bayerischen Ärzte“. Die Versammlung folgt damit den weitsichtigen Plänen des 1. Vorsitzenden des Landesausschusses der Ärzte Bayerns, Dr. Alfons Stauder aus Nürnberg.
Bild: Sanitätsrat Dr. Alfons Stauder (1878-1937) gilt als Initiator der Bayerischen Ärzteversorgung.
1922

Gesetzentwurf über die Bayerische Ärzteversorgung

Dr. Alfons Stauder erarbeitet in enger Abstimmung mit dem Präsidenten der Bayerischen Versicherungskammer und dem Staatsministerium des Innern den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Ärzteversorgung. Der 4. Bayerische Ärztetag appelliert an die Landesregierung, wegen der Notlage der Ärzte dem Landtag „in Bälde“ den Gesetzesentwurf zuzuleiten.
Bild: Dr. Ferdinand von Englert war von 1910 bis Anfang 1928 Präsident der Bayerischen Versicherungskammer.
August 1923

Beschluss des Bayerischen Landtags
  

Am 16. August 1923 kann nach einem entsprechenden Beschluss des Bayerischen Landtags das Gesetz über die Bayerische Ärzteversorgung ausgefertigt werden. Das Staatsministerium des Innern errichtet daraufhin mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 die Bayerische Ärzteversorgung als Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Zweck, den in Bayern wohnenden approbierten Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten und deren Hinterbliebenen eine Altersversorgung zu gewähren. 
Bild: Gesetz über die Bayerische Ärzteversorgung
Oktober 1923

Gründung des Versorgungswerkes
  

Mit der Verwaltung und Vertretung des Versorgungswerkes wird die Bayerische Versicherungskammer betraut. Unter schwierigsten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen startet die Bayerische Ärzteversorgung am 1. Oktober 1923 ihre Tätigkeit mit 5.816 Mitgliedern, davon 4.375 Ärzte, 607 Zahnärzte und 834 Tierärzte.  
Bild: Mitgliedsausweis aus dem Gründungsjahr des Versorgungswerkes
November 1923

Hyperinflation ungekannten Ausmaßes
  

In der Gründungsphase der Bayerischen Ärzteversorgung erreicht die Inflation unvorstellbare Ausmaße. Im November 1923 kostet ein Kilo Brot 470 Milliarden Mark, ein Sack Kartoffeln 90 Milliarden Mark und ein Frühstücksei 320 Milliarden Mark. Waschkörbeweise trägt eine verarmte Bevölkerung nahezu wertlose Geldscheine zum Einkaufen. Auch die Einkommensverhältnisse der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sind trostlos. Vieles klingt auch heute, drei Generationen später, geradezu unglaublich.
Bild: Die inflationäre Reichsmark
1924

Gute wirtschaftliche Entwicklung

Mit der Einführung der Rentenmark wird die Hyperinflation gestoppt. Nach der Stabilisierung der Währung beginnt auch die wirtschaftliche Erholung der ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Berufsstände. Die Bayerische Ärzteversorgung entwickelte sich in jener Zeit so günstig, dass sie sogar freiwillige Leistungen gewähren kann.
Bild: Die Rentenmark als neues Zahlungsmittel
1925

Ausreichung von Darlehen

Beginn der Ausreichung von günstigen Hypothekendarlehen an Mitglieder zur Existenzsicherung und zur Schaffung von Wohnraum.
Oktober 1929

Stabilitätsanker während der Großen Depression

Am 24. Oktober 1929 brechen an der New Yorker Börse die Aktienkurse ein. Es folgte eine Wirtschaftskrise ungekannten Ausmaßes, die so genannte Große Depression. Millionen Menschen verlieren ihr Vermögen, die Altersvorsorge und den Arbeitsplatz. Unter den widrigen Rahmenbedingungen kann sich das noch junge berufsständische Versorgungswerk erneut als Stabilitätsanker beweisen. Gleichwohl werden die Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise in einem versicherungstechnischen Gutachten aufgearbeitet. 
Bild: Postwertzeichen in den USA zeigt den Börsencrash von 1929 (iStock.com/ © Valerie Loiseleux).
Dezember 1929

Gründung der Mathematik
  

Innerhalb der Bayerischen Versicherungskammer wird im Dezember 1929 das „Mathematische Büro“ ins Leben gerufen – ein Ergebnis der sich damals formierenden Bereiche, allen voran der Bayerischen Ärzteversorgung. Kaum ist die Mathematik gegründet, sind die ersten Herausforderungen zu lösen: die wirtschaftliche Krise der Weimarer Republik mit der Deflation und der Rückgang der Zinserträge.
Bild: Die Bayerische Versicherungskammer hat ihren Sitz im Lehel, unweit des Bayerischen Landtags.
1930

Versicherungsmathematische Überprüfung
  

Nach Überprüfung der finanziellen Lage der Anstalt durch den Münchner Universitätsprofessor Dr. Friedrich Böhm in den Jahren 1928-1929 konnte vom Umlageverfahren auf das Rentendeckungsverfahren übergegangen werden.

Im Juni 1930 wird bei der Bayerischen Versicherungskammer die Abteilung für Vermögensverwaltung eingerichtet. Die bei den Versorgungsanstalten anwachsenden Rücklagen sollen „fachmännisch“ betreut werden.
Bild (v.l.): Prof. Dr. Friedrich Böhm und Rudolf Nebel (1965-1973 Leiter des „Mathematischen Büros“ der Bayerischen Versicherungskammer).
1933

Einbeziehung in das "Versicherungsgesetz"
  

Mit der neuen landesgesetzlichen Rechtsgrundlage der Bayerischen Ärzteversorgung, dem Gesetz über das öffentliche Versicherungswesen, werden die bisher liberal geregelten Mitwirkungsrechte der Berufsstände aufgrund des nunmehr geltenden "Führerprinzips" stark eingeschränkt und überwiegend auf ein Anhörungsrecht reduziert.
Bild: Gesetz über das öffentliche Versicherungswesen aus dem Jahr 1933
1934

Umstellung des Finanzierungsverfahrens
  

Übergang vom Rentendeckungs- zum Anwartschaftsdeckungsverfahren.
1938

Gleichschaltung der Versorgungseinrichtung

Der Preis für das Weiterbestehen der Bayerischen Ärzteversorgung als selbständige Einrichtung war das Zugeständnis verschiedener Satzungsänderungen, z.B. die Veranlassung weiterer Befugnisse der Reichsärztekammer und ihres Leiters. Im neuen § 10 der Satzung wurde außerdem die Pflichtmitgliedschaft auf Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte „deutschen und artverwandten Blutes“ beschränkt.
Bild: Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung aus dem Jahr 1938
1939

Beginn des Zweiten Weltkrieges
  

Mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen beginnt am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg. Für die Mitarbeiter im Kriegsdienst erscheinen die „Feldpostnachrichten der Bayerischen Versicherungskammer“. Schon nach wenigen Wochen muss auch die Belegschaft der Bayerischen Versicherungskammer ihren ersten Kriegstoten beklagen.
Bild: Feldpost-Nachrichten der Bayerischen Versicherungskammer
1940

Verbot von Landesausschusssitzungen
  

Ab dem Jahr 1940 dürfen keine Sitzungen des Landesausschusses mehr abgehalten werden, dessen Mitwirkung ist nur noch auf schriftlichem Wege vorgesehen. 
1941

Einstellung der Rentenzahlungen an jüdische Mitglieder nach Verlust der Staatsbürgerschaft

Mit der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 schufen die Nationalsozialisten die rechtliche Legitimation, um emigrierten und verschleppten deutschen Juden die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Auch die Bayerische Ärzteversorgung musste nunmehr die Zahlung von Versorgungsleistungen an die betroffenen jüdischen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte sowie deren Hinterbliebene einstellen. 
1942

Erweiterung des Zuständigkeitsgebietes
  

Die Reichsärztekammer erklärt die Bayerische Ärzteversorgung zuständig für die Ärzte in österreichischen Gebieten sowie im Saarland und in Lothringen. 
Bild: Ärzteblatt für Wien und die Alpenländer vom 15. August 1942
1945

Neuanfang nach dem Krieg
  

Der Krieg ist vorbei, das Land liegt am Boden, besetzt und aufgeteilt von den vier Siegermächten. Millionen Menschen entwurzelt und vertrieben, befreit aus Konzentrationslagern oder Gefängnissen. Für die meisten steht der Kampf ums Überleben im Vordergrund. Jetzt gilt es, den Neuanfang in eine bessere Zukunft zu wagen.

Die Bayerische Ärzteversorgung kann ihren Betrieb ohne nennenswerte Unterbrechung weiterführen und bewährt sich besonders durch die rasche Wiederaufnahme der laufenden Versorgungsauszahlungen. In der Nachkriegszeit erfolgt die schrittweise „Wiedergutmachung“ für die früheren jüdischen Mitglieder und Versorgungsempfänger durch Maßnahmen der Bayerischen Ärzteversorgung sowie durch gesetzliche Regelungen des Bundes.

1948

Erfolgreich durch die Währungsreform
  

Am 20. Juni 1948 tritt die damals lang erwartete Währungsreform in Kraft, mit der die inflationäre Reichsmark abgelöst wird. Nach der Währungsgesetzgebung war ursprünglich vorgesehen, die Versorgungsleistungen in einem Verhältnis von zehn Reichsmark (RM) = eine Deutsche Mark (DM) umzustellen. Aus Verantwortung den Ruhegeldempfängern gegenüber wird – trotz Anordnung der amerikanischen Militärführung – eine wesentlich günstigere Umstellung vorgenommen, und schon bald können die Versorgungsleistungen wieder im Verhältnis 1:1 ausgezahlt werden. 
Bild: Deutsche Mark als neues Zahlungsmittel
1953

Beginn der Vermögensanlagen in Grundbesitz 

Wohnungsbau in Zentren ärztlicher Versorgung u.a. auch zur Bereitstellung benötigter preisgünstiger Wohnungen für den ärztlichen Nachwuchs.
Bild: Wohnanlage Speyerer Straße in München 1958/59
1954

Eingliederung der Dentisten
  

Aufgrund der neugesetzlichen Regelung der Zahnheilkunde wird die 1925 gegründete Bayerische Dentistenversorgung in die Bayerische Ärzteversorgung einbezogen. Die Dentisten bilden nunmehr eine Sondergruppe innerhalb der Bayerischen Ärzteversorgung. Durch den Erlass des Gesetzes zur Ausübung der Zahnheilkunde waren die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden.
Bild: Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde vom 31. März 1952
1957

Verankerung des Befreiungsrechtes
  

Ein Meilenstein in der Geschichte des Versorgungswerks stellt das Adenauersche Rentenreformgesetz von 1957 dar. Durch intensive Bemühungen gelingt es, das Befreiungsrecht für die angestellten Freiberufler im Angestelltenversicherungsgesetz zu verankern. Damit wird die Grundlage für die flächendeckende Einrichtung weiterer Versorgungswerke gelegt.

Das Gesetz über das öffentliche Versicherungswesen wird dahingehend erweitert, dass ab Juli 1957 auch die seinerzeitigen Medizinalassistenten Mitglieder kraft Gesetzes werden. Dieser Zuwachs an jungen Mitgliedern führt zu einer weiteren Verstärkung der Leistungsfähigkeit der Versorgungseinrichtung.
Bild: Flugblatt der CDU zur Rentenreform 1957
1958

Abschluss von Überleitungsabkommen
  

Erstes Überleitungsabkommen zwischen der Bayerischen Ärzteversorgung und außerbayerischen Versorgungseinrichtungen.  

Schaffung des Ruhegeldes bei Frühinvalidität zur Absicherung der Mitglieder und ihrer Hinterbliebenen auch bei vorzeitigen Eintritt des Versorgungsfalles.


 

1960

Errichtung des Wohnbauwerkes
  

Initiierung des Wohnbauwerkes der Bayerischen Ärzteversorgung in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesbausparkasse. Damit wird den Mitgliedern eine rasche und günstige Finanzierung von Eigentum mit relativ geringem Eigenkapital ermöglicht.
 
Verfassungsrechtliche Absicherung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1960: Die Pflichtmitgliedschaft der Berufsangehörigen im Versorgungswerk und der Pflichtbeitrag für Selbständige von 7 % steht mit dem Grundgesetz in jeder Hinsicht in Einklang.
1964

Erster Staatsvertrag mit Rheinland-Pfalz
  

Auf der Grundlage der historischen Gegebenheiten ist die Bayerische Ärzteversorgung auch nach dem Inkraftreten des Grundgesetzes weiterhin für die Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte im seinerzeitigen Regierungsbezirk Pfalz des Landes Rheinland-Pfalz – der ehemals bayerischen Pfalz – tätig. Die nachkonstitutionelle Absicherung erfolgt 1964 durch den Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz. 

Ständige Konferenz der Versorgungswerke für Zahnärzte in München.
Bild: Unterzeichnung des Staatsvertrages zwischen Rheinland-Pfalz und Bayern
1966

Einführung der Dynamisierung
  

Weiterer großer Schritt in Richtung lebensstandardorientierter Vollversorgung: Einführung der jährlichen Dynamisierung der Versorgungsleistungen.
1967

Vergrößerung des Landesausschusses
  

Ausweitung des Landesausschusses auf 30 Mitglieder, die Präsenz der pfälzischen Mitglieder wird sichergestellt. 
1969

Gremiensitzung erstmalig in Rheinland-Pfalz

Der Landesausschuss kommt zu seiner 57. Sitzung erstmals außerhalb der bayerischen Landesgrenzen zusammen. Mit Ausrichtung der Sitzung in Deidesheim wird die enge Verbundenheit mit den Mitgliedern aus der Pfalz zum Ausdruck gebracht. 

Ständige Konferenz der Versorgungswerke für Zahnärzte in München. 

Ständige Konferenz "Ärztliche Versorgungswerke" in München.
Bild: Könglich-bayerische Amtswappen am alten Rathaus in Homburg (früher „Saarpfalz“)
1971

Bildung des Verwaltungsausschusses
  

Konkretisierung der Selbstverwaltung durch verstärkte Mitwirkung der Berufsstände an der Verwaltung. Bedeutsam ist vor allem die Bildung des Verwaltungsausschusses, dessen 7 Mitglieder (4 Ärzte, 2 Zahnärzte und 1 Tierarzt) vom Landesausschuss aus dessen Mitte gewählt werden. 

Einführung des obligatorischen Altersruhegeldes mit dem vollendeten 67. Lebensjahr. Der Bezug dieses Altersruhegeldes setzt nunmehr weder die Aufgabe noch eine Einschränkung der Berufstätigkeit voraus. 

Einführung des Bayernprogramms zur Förderung der Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten in unterversorgten Gebieten durch zinsgünstige Darlehen.

 

 
 

1972

Tierärztliche Versorgungswerke in München
  

Ständige Konferenz der Versorgungswerke der Tierärzte in München.
1973

Abschluss weiterer Staatsverträge
  

Aufgrund von Staatsverträgen werden die Ärzte im ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz sowie die Tierärzte im gesamten Land Rheinland-Pfalz und im Saarland in den Mitgliederkreis der Bayerischen Ärzteversorgung einbezogen.
 
Einführung des obligatorischen Altersruhegeldes mit dem vollendeten 65. Lebensjahr. Einräumung der Möglichkeit den Ruhegeldbeginn mit entsprechenden Leistungszuschlägen bis Alter 67 aufzuschieben. 

Erlassung des Rehabilitationsstatuts für die neu in den Leistungskatalog aufgenommenen Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen. 

50 Jahre Bayerische Ärzteversorgung: Feierstunde im Ärztehaus Bayern. 

Ständige Konferenz der Versorgungswerke für Zahnärzte in München.
Bild: Staatsvertrag zur Einbeziehung der Ärzte im ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen
1977

Ausreichung von Existenzgründungsdarlehen

Auflage eines Darlehensprogramms zur Existenzgründung und -festigung in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.
1978

Gründung der ABV
  

Um die Interessen der Versorgungswerke gemeinsam und wirksam zu vertreten, wird auf Mitinitiative der Bayerischen Ärzteversorgung die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) ins Leben gerufen, deren Geschäftsstelle sich zunächst in München befindet.
1979

Ärztliche Versorgungswerke in München
  

Ständige Konferenz "Ärztliche Versorgungswerke" in München 
1980

ABV nimmt Gestalt an
  

ABV-Mitgliederversammlung am 12.4.1980: Neue Satzung, neue Geschäftsführung, Übergang der Geschäftsführung von der Bayerischen Ärzteversorgung auf neubestellten Geschäftsführer.
1981

Verwaltung zieht in den Münchener Arabellapark

Umzug der Verwaltung von der Widenmayerstraße 9/10 in das neue Gebäude in der Denninger Straße 37.

Einführung des vorgezogenen Altersruhegeldes ab Alter 63 mit versicherungsmathematischen Abschlägen. 

Beendigung des „Erweiterten Bayern-Programms“ zum 31.12.1981.
Bild: Neues Verwaltungsgebäude in der Denninger Straße 37
1985

Einführung des offenen Deckungsplanverfahrens

Das neue Leistungs- und Finanzierungssystem, das offene Deckungsplanverfahren, tritt zum Jahresanfang in Kraft. Der bisherige statische Verrentungssatz wird durch eine dynamische Verrentung ersetzt.

Herabsetzung des Alters für das vorgezogene Altersruhegeld auf Alter 62.
1987

Zahnärztliche Versorgungswerke in München

Ständige Konferenz der Versorgungswerke für Zahnärzte in München.
1990

Deutsche Einheit und das berufsständische Versorgungswesen

Nach über 40 Jahren der Teilung wird Deutschland am 03. Oktober 1990 wiedervereinigt.

Mit dem Einigungsvertrag wird eine Bestimmung verankert, die das Befreiungsrecht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bundesweit in Kraft setzt. Unter maßgeblicher Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) werden daraufhin enge Kooperationen mit den neuen Versorgungswerken ins Leben gerufen.

Die Bayerische Ärzteversorgung unterstützt vornehmlich Ärzte und Tierärzte in Sachsen beim Aufbau ihrer Versorgungseinrichtung.
Bild: Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
1991

Kooperationsvereinbarung mit der Sächsischen Landesärztekammer

Unterzeichnung einer formellen Kooperationsvereinbarung zwischen der Bayerischen Ärzteversorgung und der Sächsischen Landesärztekammer.

Informationsveranstaltungen von Mitarbeitern des Versorgungswerkes in Dresden, Leipzig und Chemnitz. 
Bild: Erweiterte Kammerversammlung der Sächsischen Landesärztekammer mit Vertretern der Bayerischen Ärzteversorgung am 2. November 1991
1992

Aufbauhilfe in Sachsen
  

Nach mehrmonatiger, intensiver Vorbereitung steht dem Start der Sächsischen Ärzteversorgung zum 01.01.1992 nichts mehr im Wege. Ende des Jahres gehören der neuen Solidargemeinschaft bereits 8.199 Ärzte und 449 Tierärzte an. 

Schulungen von Mitarbeitern der Sächsischen Ärzteversorgung in München.
1995

Gründung der Bayerischen Versorgungskammer

Zum 1. Januar 1995 löst das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen als landesgesetzliche Rechtsgrundlage für die Bayerische Ärzteversorgung das Gesetz über das öffentliche Versicherungswesen aus dem Jahr 1933 ab. Die Bayerische Versorgungskammer tritt daraufhin an die Stelle der Bayerischen Versicherungskammer. 

Der Landesauschuss beschließt die Neuvergabe von Darlehen einzustellen.
Bild: Amtseinführung des neu gegründeten Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer durch Innenminister Dr. Günther Beckstein
1997

Projekt bäv2000plus
  

Start des Projekts bäv2000plus zur Optimierung der Ablauf- und Aufbauorganisation sowie der Weiterentwicklung der Datenverarbeitung
Bild: Logo des Projekts bäv2000plus
1999

Erste Internetseite
  

Alles hat einen Anfang, auch das Internet: Das Versorgungswerk informiert seine Mitglieder künftig über die eigene Homepage. 

Umstellung der Aufbauorganisation im Rahmen des Projekts „bäv2000plus“: Klare Abgrenzung der mitgliederbezogenen Aufgaben von übergreifenden Querschnittsaufgaben.

Start der Pilotphase zur „Optischen Archivierung“: Bereits mehr als eine Millionen Seiten sind eingescannt.
Bild: Homepage der Bayerischen Versorgungskammer
2002

Einführung des EURO
  

Seit dem 1. Januar 2002 ist auch bei der Bayerischen Ärzteversorgung der EURO als gesetzliches Zahlungsmittel alleinige Rechengröße. In Arbeitskreisen wurde sich gezielt auf die Währungsreform vorbereitet. 

Start des Projekts „AS*2005“ zur Ablösung der bisherigen EDV-gestützten Mitglieder- und Versorgungsempfänger-Verwaltung. 

Seit Mitte des Jahres wird die Optische Archivierung im Fachbereich „Rente“ eingesetzt. 

Sitzung des Landesausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung in Speyer/Pfalz.
Bild: Euro-Skulptur in Frankfurt/Main
2004

Top-Immobilie im Herzen von München erworben

Mit dem „Schäfflerhof“ wird eine hochwertige Immobilie im Herzen von München erworben. Das Objekt besteht aus vier verbundenen Baukörpern mit rund 19.500 m² Bruttogeschossfläche.

Das vorgezogene Altersruhegeld kann bereits nach Vollendung des 60. statt wie bisher 62. Lebensjahres bezogen werden. 

Ständige Konferenz der Versorgungswerke für Zahnärzte in München.
Bild: Schäfflerhof in der Münchener Altstadt
2005

Einführung des Alterseinkünftegesetzes
  

Das Alterseinkünftegesetz tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft und regelt seither die einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. 

Um weiterhin eine leistungsstarke Altersversorgung zu gewährleisten, beschließt der Landesausschuss mit Wirkung zum 1. Januar 2006 eine Neugestaltung des Beitragsrechts der selbstständigen Mitglieder. 

Die neue EDV-gestützte Mitglieder- und Versorgungsempfänger-Verwaltung (M+R) geht in Produktion.
2006

Neues Beitragsrecht für Selbsständige
  

Neues Beitragsrecht für Selbständige tritt in Kraft: Ab 1. Januar 2006 beträgt der Pflichtbeitrag von selbständig tätigen Mitgliedern 14 % des reinen Berufseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) und 8 % der darüber hinausgehenden Einkommensteile; für Bestandsmitglieder ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Der Pflichthöchstbeitrag wird ab 1. Januar 2006 vom 2,5fachen auf den 2,0fachen Höchstbeitrag der DRV gesenkt.
2007

Bündelung der Aufsicht beim Bayerischen Staatsministerium des Innern

Die Satzung wird an geändertes Landesrecht angepasst, vor allem an Neuregelungen im Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG). Im Wesentlichen führt dies zu einer Stärkung der Überwachungsfunktion der berufsständischen Gremien, zur Bestellung eines Verantwortlichen Aktuars und zur Übertragung der staatlichen Versicherungsaufsicht auf das Bayerische Staatsministerium des Innern. 

Initiierung und Start des Projekts „BÄV24“: Mit der neuen Internet-Plattform soll es Mitgliedern u.a. ermöglicht werden, ihre persönlichen Daten einzusehen und Ruhegeldprognosen zu erstellen. 

Ständige Konferenz „Ärztliche Versorgungswerke“ in Würzburg.
2008

Globale Finanzkrise hält Welt in Atem
  

Die globale Finanzkrise hält die Welt für viele Monate in Atem. Das Versorgungswerk bleibt von unmittelbaren Ausfällen verschont. Eine breit gestreute Vermögensanlage sowie ein gutes Risikomanagement bewähren sich in stürmischen Zeiten.
 

Der Landesausschuss kommt zu seiner Sitzung in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz zusammen. Als Reaktion auf die neuesten demografischen Erkenntnisse werden Grundsatzbeschlüsse getroffen, u.a. zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre.

 

Zum 31.12.2008 erfolgt die Anpassung des Rechnungszinses von 4,0 % auf 3,5 %.

2009

BÄV24 geht online
  

Produktivsetzung des Online-Portals „BÄV24“: Mit der neuen Internet-Plattform können Mitglieder unabhängig von Bürozeiten u.a. ihre persönlichen Daten einsehen und Ruhegeldprognosen erstellen.

Satzungsänderungen als Reaktion auf die neuesten demografischen Entwicklungen: u.a. Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, orientiert am Modell der gesetzlichen Rentenversicherung, Anhebung der Altersgrenze für das vorgezogene Altersruhegeld für Neumitglieder ab 2012, Anpassung des Ruhegeldes bei Berufsunfähigkeit an das vorgezogene Altersruhegeld. 

Die eigene EDV für die Bayerische Ärzteversorgung wird in die gemeinsame EDV der Bayerischen Versorgungskammer integriert. 
Bild: BÄV24 ist das erste Mitgliederportal eines berufsständischen Versorgungswerkes (© guteksk - Fotolia)
2010

EDV-Kooperation mit Brandenburg und dem Saarland 

Projektbeginn für die Einführung des M+R-Verwaltungssystems der BÄV bei den Ärzteversorgungen Brandenburg und Saarland.

Beschluss des Landesausschusses zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartner in Bezug auf das Witwen-/Witwergeld. 
2011

Unterzeichnung der PRI-Prinzipien
  

Die Bayerische Versorgungskammer, die Geschäftsführung der Bayerischen Ärzteversorgung, unterzeichnet die von den Vereinten Nationen (UN) unterstützten Prinzipien für verantwortungsvolles Investment (Principles for Responsible Investment=PRI).

Satzungsänderung zum 1. Dezember 2011, die zusätzliche freiwillige Mehrzahlungen für Mitglieder ab 55 Jahren oberhalb der persönlichen Beitragsgrenze bis zum allgemeinen Jahreshöchstbeitrag ermöglicht. 
2012

Neue Überleitungsabkommen
  

Die Sitzung des Landesausschusses erfolgt in der saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken. Anlass ist das 40-jährige Jubiläum der Staatsverträge zur Einbeziehung der Ärzte im ehemaligen Regierungsbezirk Rheinhessen des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Tierärzte im gesamten Land Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Der Landesausschuss beschließt neue Überleitungsabkommen. Damit sollen insbesondere die Voraussetzungen zugunsten der Mitglieder gelockert werden (Überleitung künftig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und nach Entrichtung von bis zu 96 Beitragsmonaten möglich).
Bild: Stadtwappen von Saarbrücken am Alten Rathaus
2013

90 Jahre Bayerische Ärzteversorgung
  

Das 90-jährige Jubiläum des Versorgungswerks ist Anlass, die Sitzung der Ständigen Konferenz  „Ärztliche Versorgungswerke“ der Bundesärztekammer in München auszutragen. 

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase wird die Einführung einer zusätzlichen Gewinnrücklage beschlossen. 

Zur Verbesserung des Versorgungsniveaus der selbständigen Mitglieder beauftragt der Landesausschuss die Geschäftsführung ein beschlussfähiges Konzept für eine Beitragssatzreform zu erarbeiten.
2014

50 Jahre Staatsvertrag mit Rheinland-Pfalz 
  

Die Sitzung des Landesausschusses wird in Deidesheim/Pfalz ausgerichtet. Anlass ist das 50-jährige Jubiläum des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte aus der Pfalz. 

Der Landesausschuss beschließt wesentliche Satzungsänderungen mit Wirkung zum 1. Januar 2015: Für selbstständige Mitglieder wird der Beitragssatz bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 14 % auf 18 % angehoben, zugleich wird der Beitragssatz für Einkommensteile über der Beitragsbemessungsgrenze von 8 % auf 7 % gesenkt; für Bestandsmitglieder wird eine Übergangsregelung festgelegt. 

Die Auszahlung des Regelaltersruhegeldes kann künftig bis maximal zum 72. Lebensjahr hinausgeschoben werden. 

Ständige Konferenz der Versorgungswerke der Tierärzte in München.
2015

Einweihung von "arabeska"
  

Nach dreijähriger Bauzeit wird der Wohn- und Bürokomplex „arabeska“ in München-Bogenhausen eingeweiht. Es handelt sich um das bisher größte und anspruchsvollste Bauvorhaben, das die Bayerische Ärzteversorgung als Bauherr in Eigenregie realisiert hat. Herzstück des Bürogebäudes ist ein modernes Konferenzzentrum, das nach dem ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses „Dr. Klaus Dehler“ benannt ist.
Bild: Bürokomplex „arabeska“ in München-Bogenhausen
2016

Nachhaltigkeits-Auszeichnung
  

Der Bürokomplex "arabeska" wird auf der Expo Real 2016 mit dem Zertifikat in Platin der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) ausgezeichnet.

BÄVmobil: Einrichtung einer App, mit der Informationen zur BÄV und der berufsständischen Altersversorgung über mobile Endgeräte abgerufen werden können.
Bild: Höchste Auszeichnungsstufe der DGNB
2017

Einführung des Teilruhegeldes
  

Die Gestaltungsoptionen für den Ruhestand werden zum 1. Dezember 2017 erheblich erweitert. Das reguläre, vorgezogene und hinausgeschobene Altersruhegeld kann – wie bisher – als Vollruhegeld (100 %) aber auch als Teilruhegeld in Höhe von 30, 50 oder 70 % in Anspruch genommen werden. 

Über eine eigene Objektgesellschaft erwirbt die Bayerische Ärzteversorgung gemeinsam mit den anderen bei der Bayerischen Versorgungskammer bestehenden Versorgungseinrichtungen das ehemalige Siemens-Areal in München-Bogenhausen. Auf dem Gelände wird auch die neue Zentrale der Bayerischen Versorgungskammer entstehen.
Bild: Informationsbroschüre zur Ruhestandsgestaltung
2018

Neue Anlageklasse Mikro-Apartments
  

Das Anlagespektrum des Versorgungswerkes wird um eine weitere Asset-Klasse erweitert. Ein neu aufgelegter Spezialfonds investiert seit dem vergangenen Jahr vorrangig in sogenannte Mikro-Apartments, darunter fallen insbesondere Studentenwohnungen in Hochschulstädten. Anfang 2018 wird der 271 Apartments umfassende Neubau „Reserl“ in München-Sendling fertig gestellt.
Bild: Die markante Architektur des „Reserl“ schafft ein bayerisch-japanisches Ambiente.
2019

125. Sitzung des Landesausschusses in Rheinhessen

Als Zeichen der engen Verbundenheit mit den außerbayerischen Mitgliedern wird die 125. Sitzung des Landesausschusses in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz ausgerichtet. Rund ein Jahrzehnt nach der Finanzkrise sind die Folgen dieser Entwicklung, vor allem die andauernde Niedrigzinsphase, für private wie institutionelle Kapitalanleger noch immer spürbar. Für die Kapitalanlage gilt die Richtschnur, Rentendirektanlagen möglichst zu vermeiden. Dies geschieht vor allem durch den Erwerb von Immobilien, Fonds und Alternativen Investments.

Einrichtung der Arbeitsgruppe DIVA (Digitalisierungs-Initiative für Angelegenheiten des Versorgungswerks) mit dem Ziel der Serviceoptimierung, Verwaltungsvereinfachung und Automatisierung von Prozessen. Die Umsetzung erfolgt durch sukzessives Abarbeiten in themenspezifischen Kleingruppen.
Bild: Aufsichtsbehörde in den Staatsvertragsgebieten: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
2020

Neubau für die Zentrale der Bayerischen Versorgungskammer

Der Münchener Stadtrat stimmt im Dezember 2019 der Aufstellung des Bebauungsplans für die neue Zentrale der Bayerischen Versorgungskammer in München-Bogenhausen zu. Die Rückbauarbeiten des ehemaligen Siemens-Areals starten im ersten Quartal 2020.
Bild: Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs für den Neubau der BVK-Zentrale (Copyright: David Chipperfield Architects).