Freiwillige Mehrzahlungen 55plus

Einzahlungen zur Bayerischen Ärzteversorgung sind nach Vollendung des 55. Lebensjahres durch die sogenannte persönliche Beitragsgrenze (PBG) begrenzt. Danach dürfen Pflicht- und freiwillige Beiträge in der Summe einen von den Beitragszahlungen der vorhergehenden 5 Jahre abgeleiteten Prozentsatz des allgemeinen Jahreshöchstbeitrages nicht überschreiten. Diese Begrenzung der Zahlungen in höherem Alter ist in unserem System mit altersunabhängiger Verrentung unverzichtbar. Eine ersatzlose Streichung der PBG ist aus versicherungsmathematischen Gründen nicht möglich.

Freiwillige Mehrzahlungen sind jedoch auch über die PBG hinaus möglich. Allerdings dürfen aus den genannten Gründen diese zusätzlichen freiwilligen Mehrzahlungen (im Folgenden kurz FMplus genannt) nur zu versicherungsmathematisch berechneten Anteilen in die Verrentung einfließen. Entscheidend ist, welches Lebensjahr im Kalenderjahr der Einzahlung der FMplus vollendet wird. Ein Beispiel: Für ein Mitglied, das am 29.03.2024 seinen 57. Geburtstag feiert, gilt für Einzahlungen im gesamten Jahr 2024 der Anteilsatz für „Vollendung des 57. Lebensjahres“. Dieser beträgt 78%, die weiteren maßgeblichen Prozentsätze sind folgender Tabelle zu entnehmen:

 

Zahlung im Jahr der Vollendung des Anteilssatz
56. Lebensjahres 79 %
57. Lebensjahres 78 %
58. Lebensjahres 76 %
59. Lebensjahres 75 %
60. Lebensjahres 74 %
61. Lebensjahres 72 %
62. Lebensjahres 71 %
63. Lebensjahres 70 %
64. Lebensjahres 69 %
65. Lebensjahres 67 %
66. Lebensjahres 66 %
67. Lebensjahres 65 %

 

Alle Mitglieder, für die bereits eine PBG gilt, können die zusätzliche Option der Entrichtung von FMplus in Anspruch nehmen.

Die FMplus-Einzahlungen können gemeinsam mit den weiteren Beiträgen zur Bayerischen Ärzteversorgung ggf. als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung ist, dass die Einzahlung vor Ende des Veranlagungsjahres bei uns eingeht.

Die Obergrenze für alle Einzahlungen bleibt der allgemeine Jahreshöchstbeitrag (2024: 42.120 €).

Den Beitragszahlungen ab dem 50. Lebensjahr kommt weiterhin entscheidende Bedeutung zu, da diese die PBG und damit die höchstmögliche Berücksichtigung späterer Pflichtbeiträge bestimmen. Zudem fließen freiwillige Mehrzahlungen unterhalb der PBG voll in die Verrentung ein, freiwillige Mehrzahlungen oberhalb der PBG werden nur anteilig bei der Verrentung berücksichtigt.

Die Entrichtung von FMplus kann insbesondere zur Ausschöpfung des individuellen Höchstbetrags im Rahmen des steuerlichen Sonderausgabenabzugs interessant sein. Daneben bestehen die allgemeinen Vorteile freiwilliger Mehrzahlungen, vor allem die Erhöhung aller Leistungsansprüche.

Unsere Mitarbeiter geben Ihnen, wenn diese Option für Sie einschlägig und interessant ist, gerne weitere Auskünfte oder Hochrechnungen.

Sie können nach wie vor von Jahr zu Jahr neu entscheiden, ob und in welcher Höhe Sie freiwillige Mehrzahlungen leisten wollen. Mit dem vollendeten 55. Lebensjahr müssen Sie jedoch in Ihre Überlegungen einbeziehen, dass der die PBG überschreitende Teil Ihrer Einzahlung nicht in voller Höhe rentenwirksam werden kann.

Die folgenden Hochrechnungen sind beispielhaft und berücksichtigen insbesondere keine rentenerhöhende Dynamisierung der Ruhegeldanwartschaften.

  • Beispiel 1

Eine 55 Jahre alte Zahnärztin hat aus bisherigen Beitragszahlungen eine monatliche Ruhegeldanwartschaft in Höhe von 1.500 € bei der Bayerischen Ärzteversorgung. Zahlt sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Pflichtbeiträge in Höhe der PBG, erwirbt sie einen Anspruch auf Altersruhegeld in Höhe von monatlich 2.000 €.

a. Bei einer einmaligen Zahlung von FMplus in Höhe von 5.000 € im Jahr der Vollendung des 56. Lebensjahres (2024) erhöht sich das zu erwartende monatliche Altersruhegeld auf 2.021 €.

b. Bei jährlich wiederkehrenden FMplus in Höhe von jeweils 5.000 € ab dem Jahr der Vollendung des 56. Lebensjahres (ab dem Jahr 2024) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erhöht sich das zu erwartende monatliche Altersruhegeld auf 2.239 €.

  • Beispiel 2

Ein 60 Jahre alter Tierarzt hat aus bisherigen Beitragszahlungen eine monatliche Ruhegeldanwartschaft in Höhe von 1.500 € bei der Bayerischen Ärzteversorgung. Zahlt er bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Pflichtbeiträge in Höhe der PBG, erwirbt er einen Anspruch auf Altersruhegeld in Höhe von monatlich 1.800 €.

a. Bei einer einmaligen Zahlung von FMplus in Höhe von 5.000 € im Jahr der Vollendung des 60. Lebensjahres (2024) erhöht sich das zu erwartende monatliche Altersruhegeld auf 1.820 €.

b. Bei einer jährlich wiederkehrenden Zahlung von FMplus in Höhe von jeweils 5.000 € ab dem Jahr der Vollendung des 60. Lebensjahres (ab dem Jahr 2024) bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erhöht sich das zu erwartende monatliche Altersruhegeld auf 1.954 €.

  • Beispiel 3

Ein 64 Jahre alter Arzt hat aus bisherigen Beitragszahlungen eine monatliche Ruhegeldanwartschaft in Höhe von 2.500 €. Bei einer einmaligen Zahlung von FMplus in Höhe von 15.000 € im Jahr der Vollendung des 64. Lebensjahres (2024) erhöht sich das zu erwartende monatliche Altersruhegeld auf 2.557 €.

Für Vorausberechnungen unter Berücksichtigung von Zahlungen oberhalb der persönlichen Beitragsgrenze (FMplus) wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter.