Meldung

08.01.2025

Öffentliche Zustellung

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen sind Verwaltungsakte der Bayerischen Ärzteversorgung öffentlich zuzustellen (Art. 15 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes). Zukünftig erfolgt die öffentliche Zustellung nur noch auf der Homepage der Bayerischen Ärzteversorgung unter Service > Öffentliche Zustellungen.

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