Meldung

30.09.2022

Vollständiger Sonderausgabenabzug

Der bisher erst für das Jahr 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen soll nach den Plänen der Bundesregierung bereits auf das Veranlagungsjahr 2023 vorgezogen werden. Das Gesetzgebungsverfahren wird aller Voraussicht nach bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Mit einer Änderung des § 10 Abs. 3 EStG erhöhen sich demnach die als Sonderausgaben abzugsfähigen Aufwendungen um 4 Prozentpunkte auf nunmehr 100 % (aktuelle Rechtslage: 96 %). Davon profitieren auch die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, denn Beiträge zur Basisversorgung sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. 

Für das Veranlagungsjahr 2022 sind keine Änderungen geplant. Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen können aber bereits heute schon anteilig bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Für dieses Jahr beträgt der Höchstbetrag 25.639 EUR. Davon können nach dem aktuellen Stufenplan 94 % der im Kalenderjahr geleisteten Beiträge steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die wirksamen Höchstbeträge liegen damit bei 24.101 EUR (48.202 EUR bei zusammenveranlagten Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern). Für Arbeitnehmer wird der Abzugsbetrag dabei um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. 

Abhängig von den persönlichen Verhältnissen ist zu empfehlen, die steuerlich relevanten Höchstgrenzen für geleistete Altersvorsorgeaufwendungen auszuschöpfen. Von freiwilligen Mehrzahlungen profitieren die Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung mehrfach: 

  • Es steigen die Ansprüche auf Altersruhegeld sowie entsprechend auch auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.
  • Es erfolgt im Regelfall eine Minderung der Steuerlast.
  • Die höhere Anwartschaft eröffnet u. U. mehr Flexibilität bei der Ruhestandsgestaltung, so etwa im Hinblick auf die Entscheidung für ein vorgezogenes Altersruhegeld oder die Inanspruchnahme von Teilruhegeld.
  • Eine flexible Beitragsgestaltung ermöglicht die Ausrichtung an individuellen Einkommensverhältnissen.
  • Das Versorgungswerk zeichnet sich durch niedrige Verwaltungskosten aus. Es entstehen keinerlei Gebühren oder Provisionen. Auch erfolgt keine Gewinnabführung an Kapitaleigner.

Weitere Informationen zu freiwilligen Mehrzahlungen finden Sie hier.

zurück