Meldung

08.01.2025

Rentenbezugsmitteilung 2024

Nach § 22a des Einkommensteuergesetzes hat die Bayerische Ärzteversorgung bis zum 01.03.2025 die Rentenbezugsmitteilung an die Finanzbehörden zu übermitteln. Unsere Versorgungsempfänger erhalten die Bestätigung zum Ausfüllen der Anlage R zur Einkommensteuererklärung ca. Mitte März 2025.

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