Meldung

09.12.2020

Arbeitgebermeldungen zum Jahresende

Im Hinblick auf den anstehenden Jahreswechsel bitten wir um eine Einreichung der Meldungen im elektronischen Arbeitgebermeldeverfahren bis spätestens Montag, den 21.12.2020.

Sie ermöglichen uns damit – auch im Interesse der bei Ihnen angestellten Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung – einen fristwahrenden Einzug der Beiträge vor dem Jahreswechsel. Hintergrund ist, dass insbesondere die Abläufe bei den Banken einige Zeit in Anspruch nehmen.

Für Fragen steht Ihnen die Arbeitgeberbetreuung unter der Telefonnummer 089/9235 8390 bzw. per Mail (ag-betreuung@bayerische-aerzteversorgung.de) gerne zur Verfügung.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihren Steuerberater bzw. Dienstleister weiter, soweit er für Sie die Meldungen einreicht.

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