Meldung

03.07.2023

Pflegeversicherung

Durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) vom 19.06.2023 erhöht sich zum 01.07.2023 der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von bisher 3,05 % auf 3,4 %. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr erhöht sich auf 0,6 %. Daneben wird ein weiterer Beitragsabschlag in Höhe von    0,25 % pro Kind für Eltern mit mindestens zwei oder mehr (bis zu fünf) Kindern unter 25 Jahren eingeführt. Dieser Beitragsabschlag wird von der Pflegeversicherung bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat (oder vollendet hätte) gewährt. Bei der Ermittlung dieses Abschlags ab dem zweiten Kind sind nicht berücksichtigungsfähig Kinder, die das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Die Pflegekassen werden ihre Mitglieder umfassend über die neuen Regelungen informieren.

Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und ein möglichst effizientes, schnelles und bürgerfreundliches Verwaltungshandeln zu gewährleisten, verpflichtet das Gesetz die beteiligten Ministerien bis zum 31.03.2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zu entwickeln. Die Bundesregierung berichtet bis zum 31. Dezember 2023 über den Stand der Entwicklung des digitalen Verfahrens.

Die Bayerische Ärzteversorgung kann den kurzfristig neu eingeführten zusätzlichen Beitragsabschlag derzeit leider noch nicht technisch umsetzen; der Beitragsabschlag wird jedoch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben rückwirkend zum 01.07.2023 nachberechnet; gesetzlich ist hierfür eine Frist bis zum 30.06.2025 vorgesehen.

Zum Nachweis der Elterneigenschaft genügt bis zur Einführung des zentralen digitalen Verfahrens in der Zeit vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2025 eine Mitteilung an die Bayerische Ärzteversorgung (bitte Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum aller Kinder) als beitragsabführende Stelle. Ihre berücksichtigungsfähigen Kinder werden nach Prüfung vorgemerkt; die Nachberechnung erfolgt infolge technischer Umsetzung.

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