Meldung

01.03.2024

Rentenbezugsmitteilung 2023

Nach § 22a des Einkommensteuergesetzes hat die Bayerische Ärzteversorgung bis zum 01.03.2024 die Rentenbezugsmitteilung an die Finanzbehörden zu übermitteln. Unsere Versorgungsempfänger erhalten die Bestätigung zum Ausfüllen der Anlage R zur Einkommensteuererklärung in den nächsten Tagen.

zurück