Meldung

02.04.2024

Neuregelung Besteuerung bei Rentenbeginn

Seit 2005 läuft der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Leistungen aus der Basisversorgung wie der Bayerischen Ärzteversorgung, 2040 sollte die Übergangsphase enden. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird der Zeitraum bis ins Jahr 2058 verlängert. Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um einen Prozentpunkt. Für Renten, die im laufenden Jahr beginnen, ergibt sich dadurch ein Besteuerungsanteil von 83 % statt 84 %. 2040 sind es nach der neuen Regelung dann nicht wie einst vorgesehen 100 %, sondern lediglich 91 %. Die verlängerte Übergangszeit bedeutet für künftige Versorgungsempfänger letztlich eine Steuerentlastung. Die Auswirkungen sind abhängig vom individuellen Einkommen und dem Jahr des Rentenbeginns. 

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. Unter Finanzexperten wird allerdings weiterhin bezweifelt, dass die gesetzliche Änderung ausreicht, um eine mögliche Doppelbesteuerung vollständig zu vermeiden.

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