Meldung

15.09.2025

Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen

Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abzugleichen. Dieses Verfahren nennt sich Verification of Payee (VoP).

Bitte beachten Sie daher: Für Überweisungen an das Versorgungswerk geben Sie als Zahlungsempfänger unbedingt „Bayerische Ärzteversorgung“ an, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

zurück