Meldung

10.11.2025

Steuervorteile mit freiwilligen Mehrzahlungen nutzen

Die im Jahr 2025 entrichteten Beiträge und freiwilligen Mehrzahlungen an die Bayerische Ärzteversorgung können als Sonderausgaben zur Altersvorsorge berücksichtigt werden. Der steuerliche Höchstbetrag umfasst im Jahr 2025 bei Alleinstehenden 29.344 EUR. Zusammenveranlagte können 58.688 EUR steuerlich geltend machen. Für Arbeitnehmer wird der Abzugsbetrag dabei um den steuerfreien Arbeitgeberanteil gekürzt. Sie können die Höhe der freiwilligen Beiträge bis zu den satzungsgemäßen Höchstbeiträgen grundsätzlich selbst bestimmen. Die Obergrenze für alle Einzahlungen ist der allgemeine Jahreshöchstbeitrag (2025: 44.910 EUR).

Der Gesetzgeber hat den steuerlich attraktiven Sonderausgabenabzug eingeführt, um durch höhere Beitragszahlungen die Eigenvorsorge zu stärken. Lassen Sie diese Option nicht ungenutzt verstreichen, denn die Rente wird später steuerlich veranlagt. Es ist außerdem zu beachten, dass im Ruhestand weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, wodurch sich das verfügbare Einkommen reduziert.

Freiwillige Mehrzahlungen können Sie jedes Jahr leisten – Sie müssen aber nicht. So bleiben Sie flexibel und können Altersversorgung und Steuerersparnis ganz nach individuellen Gesichtspunkten gestalten. Durch zusätzliche Beiträge steigen nicht nur die Ansprüche auf Altersruhegeld, sondern entsprechend auch auf die Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Was das für Sie bringt, können Sie auch ganz einfach berechnen. Nutzen Sie hierfür unser neu gestaltetes Online-Portal BÄV24 unter www.baev24.de.

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