Meldung

10.01.2023

e-Befreiung

Die fortschreitende Digitalisierung wirkt sich auch auf das Verfahren zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung sind Befreiungsanträge im Zuge der sogenannten "e-Befreiung“ ab 1. Januar 2023 nur noch elektronisch zu stellen.

Wenn Sie folglich aufgrund eines Arbeitgeberwechsels oder wesentlichen Änderung Ihres Tätigkeitsfeldes eine neue Befreiung benötigen, klicken Sie zur Antragstellung bitte hier
 

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