e-Befreiung

Das Befreiungsantragsverfahren ist elektronisch durchzuführen. Sie werden dabei zunächst auf die Website der Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH (DASBV) weitergeleitet. Nachdem Sie Ihren Antrag abgesendet haben, ergänzen wir die Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk und in der berufsständischen Kammer und leiten den Antrag elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weiter.

Zum Ausfüllen des Antrags sollten Sie folgende Informationen zur Hand haben:

  • Ihre Mitgliedsnummer bei der Bayerischen Ärzteversorgung – falls bereits vorhanden, V - XXXXXX - X - XXXX
  • Sozialversicherungsnummer bei der DRV (optional)
  • Firmenname und Adresse Ihres Arbeitgebers laut Arbeitsvertrag. Falls ein Klinikverbund Ihr Arbeitgeber ist, geben Sie bitte nur diesen und nicht die einzelne Klinik an, bei der Sie tätig sind.
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers (optional)
  • Genaue Bezeichnung der Tätigkeit: Hier nach Möglichkeit keine englischsprachigen Funktionsbegriffe verwenden, sondern - soweit zutreffend - die Bezeichnung Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt. So können Missverständnisse und Verzögerungen bei der Bearbeitung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund vermieden werden.
    Name Ihrer berufsständischen Kammer (z. B. Bayerische Landesärztekammer) sowie Datum des Beginns Ihrer Pflichtmitgliedschaft dort  
  • Sofern Sie den Antrag für eine andere Person stellen und ein Upload von Dokumenten (z. B. Vollmacht) erfolgt, achten Sie bitte darauf, dass diese nicht passwortgeschützt sind. 

Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier