Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
E
H
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Finanzierung

Die Bayerische Ärzteversorgung erfüllt ihre Aufgaben ausschließlich mit eigenen Mitteln, erhält also keinerlei staatliche Zuschüsse. Als Finanzierungssystem wird das versicherungsaufsichtlich genehmigte offene Deckungsplanverfahren angewendet.

=> Siehe „Deckungsplanverfahren, offenes“

Freiwillige Mehrzahlungen

Freiwillige Mehrzahlungen werden grundsätzlich wie Pflichtbeiträge verrentet und erhöhen das Altersruhegeld sowie den Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz. Die Höhe der freiwilligen Mehrzahlungen ist frei wähl- und veränderbar. Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge in einem Kalenderjahr werden durch den allgemeinen Jahreshöchstbeitrag bzw. die persönliche Beitragsgrenze bestimmt. Oberhalb der persönlichen Beitragsgrenze (ab 55 Jahren) können zusätzliche freiwillige Mehrzahlungen geleistet werden. Diese fließen zu einem vom Alter im Einzahlungsjahr abhängigen Anteil in die Verrentung ein. Freiwillige Mehrzahlungen können für das laufende oder das vorhergehende Kalenderjahr gezahlt werden. Für eine steuerliche Berücksichtigung muss die Zahlung jedoch bis zum 31.12. des Veranlagungsjahres auf dem Konto der Bayerischen Ärzteversorgung eingegangen sein. Überweisen Sie daher – insbesondere gegen Ende des Jahres – rechtzeitig, um bei bankbedingten Verzögerungen keine Nachteile zu erleiden. Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik "Themen".