Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
E
H
I
J
O
Q
T
X
Y

Zurechnung

Bei einer Berufsunfähigkeit werden nicht nur die tatsächlich gezahlten Beiträge verrentet. Vielmehr wird aus den maßgeblichen gezahlten individuellen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Mehrzahlungen der individuelle Jahresdurchschnittsbeitrag ermittelt; dieser wird als fiktiver Jahresbeitrag für die Zeit zwischen dem Ruhegeldbeginn und der Vollendung des 63. Lebensjahres zugrunde gelegt und ebenfalls verrentet (Zurechnung).