Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

C
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Persönliche Beitragsgrenze

Für Mitglieder, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können sich aufgrund der Vorschriften über die persönliche Beitragsgrenze Besonderheiten ergeben. Hiervon betroffene Mitglieder werden durch gesonderte Mitteilung individuell informiert. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Themen".

Punktbemessungsgröße

Die Punktbemessungsgröße ist der jährliche Maßstabswert zur Umrechnung von Beiträgen in einen Punktwert. Die Punktbemessungsgröße steigt jährlich entsprechend der Bruttolohn- und Gehaltssummenentwicklung je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer in Deutschland (§ 69 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI).

Punktwert und Punktwertsumme

Zur Berechnung des Ruhegeldes sind zunächst die Beitragszahlungen pro Kalenderjahr in einen Punktwert umzurechnen. Die Formel hierfür ist: Jahreseinzahlung mal 2 geteilt durch Punktbemessungsgröße. Alle bis zum Ruhegeldbeginn erworbenen Punktwerte bilden die Punktwertsumme.