Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Deckungsplanverfahren, offenes

Das offene Deckungsplanverfahren ist das in der berufsständischen Versorgung gebräuchlichste Finanzierungsverfahren. Es handelt sich um ein System, das sowohl Elemente des Umlage- als auch des Kapitaldeckungsverfahrens beinhaltet. Durch die Verbindung der beiden Finanzierungsverfahren ist es krisenfester und weniger abhängig von demografischen Veränderungen und Kapitalmarktschwankungen.

Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung bildet seit dem Jahr 2005 das gemeinsame Dach aller Rentenversicherungsträger, die für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sind. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), mit Sitz in Berlin, ist unter diesem gemeinsamen Dach der größte Träger der Rentenversicherung. In ihr ging die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) auf. Daher ist für die Frage der gesetzlichen Rentenversicherung die DRV Bund Ansprechpartner der berufsständisch Versicherten. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere (regionale) Rentenversicherungsträger, die im Wesentlichen aus den früheren Landesversicherungsanstalten (LVA) hervorgegangen sind.

Mit Aufnahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses entsteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von dieser Versicherungspflicht können sich die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke für ihre berufsspezifische Beschäftigung zugunsten des Versorgungswerks befreien lassen.

=> Siehe „Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht“

Durchführungsverordnung zum VersoG (DVVersoG)

Die DVVersoG, die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erlassen wird, enthält zahlreiche Detailregelungen, die die gesetzlichen Vorgaben konkretisieren. Die DVVersoG hat daher praktisch eine ebenso große Bedeutung wie das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG), da hierin die Art und Weise geregelt wird, wie die rechtlichen Vorgaben umzusetzen sind.    

=> Siehe „Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)“

Dynamisierung

Der Begriff Dynamisierung bezeichnet die Anpassung der Anwartschaften und der laufenden Versorgungen an geänderte wirtschaftliche Entwicklungen. Die Höhe der Dynamisierung ist abhängig von mehreren Faktoren wie z.B. Beitragsentwicklung, Mitgliederzuwachs und Ergebnis der Kapitalanlage. Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung beschließt jährlich über die Dynamisierung. Zur Sicherstellung der Ruhegeldansprüche des Versichertenkollektives rechnen wir bereits eine Verzinsung von derzeit 3,25 % ein. Lediglich Zinserträge über 3,25 % sind noch nicht verplant, so dass diese für Dynamisierungen zur Verfügung stehen.