Glossar

Damit die Fachbegriffe der Altersversorgung kein Fremdwort bleiben, haben wir Ihnen eine entsprechende Übersicht zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

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Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG); „Versorgungsgesetz“

Das bayerische Versorgungsgesetz regelt die allgemeinen und gemeinsamen Vorschriften aller bei der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten Versorgungsanstalten und bestimmt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe und die Regeln der Geschäftsführung. Es ist Grundlage der Satzung der Versorgungseinrichtungen. 

Gremien

=> Siehe „Landesausschuss“

=> Siehe „Verwaltungsausschuss“

=> Siehe „Kammerrat“